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Änderungen bei Revisionen: nur nicht die Nerven verlieren!

Seit dem 01.01.2008 müssen Juristische Personen (Genossenschafteten, AG, GmbH usw.) über eine von der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsstelle verfügen. (Art. 727 OR) Die Statuten müssen somit überprüft und angepasst werden.

Die Statuten der AG und GmbH müssen zwingend von einem Notar angepasst oder überprüft werden.

Die Genossenschaft kann auf eine eingeschränkte Revision verzichten und das "opting-out" wählen. Das Vorgehen sehen Sie aus dem Musterprotokoll.

Die Statuten der Genossenschaften können Sie selber ändern. Diese müssen jedoch gesetzes konform und in vollständig neu geschriebener Form dem Handelsregister eingereicht werden.

Überprüfen Sie auch die Handelsregister Einträge und Meldungen.

Protokoll KG Vorgehen um die Rechtsgültigkeit wieder herzustellen
Möglichkeit zum Verzicht auf die Revisionsstelle
Opting-Out Verzicht auf die Eingeschränkte Revision der Jahresrechnung
Meldung Handelsregisteramt Mutationen, Aenderungen